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Taxi Tarife

Taxen sind öffentliche Verkehrsmittel. Sie haben deshalb Beförderungspflicht und amtliche festgesetzte Beförderungspreise. Die Beförderungspflicht und die amtlichen Tarife gelten für alle Taxifahrten im Pflichtfahrgebiet.
Das Pflichtfahrgebiet für Frankfurter Taxen umfasst das Rhein-Main-Gebiet und wird begrenzt:
im Norden durch den Wetteraukreis, Friedberg
im Osten durch den Kreis Hanau
im Süden durch Goddelau-Erfelden (südl. von Darmstadt)
im Westen durch Wiesbaden

Das bedeutet, dass es für jede Taxifahrt einen festen Grundpreis gibt, der nicht variiert werden kann.
Damit können die Fahrpreise von Unternehmer nicht, wie in anderen europäischen Großstädten beliebig festgelegt werden.

Der Taxitarif wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main festgesetzt und durchschnittlich alle drei Jahre der Kostenentwicklung angepasst. In allen Frankfurter Taxis müssen die Tarife in einer Kurzfassung gut sichtbar für den Fahrgast angebracht werden.

Nach der derzeit gültigen Taxitarifordnung gelten folgende Preise:

Täglich zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr
Grundpreis   2,75 €
Normaltarif Kilometer 0 bis 10 1,65 € pro Kilometer
  ab Kilometer 11 1,38 € pro Kilometer
Täglich zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr
Grundpreis   3,25 €
Nachttarif Kilometer 0 bis 10 1,75 €
  ab Kilometer 11 1,53 € pro km
Wartezeiten    
Normaltarif   0,35€ pro Minute
Nachttarif   0,47€ pro Minute
diese Tarifstufen werden automatisch geschaltet und können vom Fahrer auf der Taxiuhr nicht manipuliert werden!

Werden mehr als vier Fahrgäste gleichzeitig befördert, ist ein Zuschlag von 7,00 €uro zu entrichten. Dieser Zuschlag ist nicht in dem auf der Taxiuhr am Ende der Fahrt angezeigten Preis enthalten, sondern wird über die Zuschlagsanzeige gesondert ausgewiesen.
Für Fahrten deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, ist der Fahrpreis mit dem Taxifahrer vor Fahrtbeginn zu vereinbaren. Der Taxifahrer muss den Fahrgast vor Beginn der Fahrt darauf hinweisen, dass eine Fahrt über das Pflichtfahrgebiet hinaus geht. Kommt keine Vereinbarung zustande, gilt der amtliche Taxitarif als Endpreis.

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