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Was sollte man beim Taxifahren beachten? Hier ein paar Tips und Tricks für unsere Taxikunden:
Frankfurter Taxen sind gekennzeichnet durch einen hell-elfenbeinfarbenen Anstrich und ein auf dem Dach der Taxe, auf der Vorderseite und auf der Rückseite mit der Aufschrift "TAXI" versehenes Schild. Des Weiteren muss im betriebsbereiten Taxi stets die Ordnungs-/ Konzessionsnummer im rechten unteren Bereich der Heckscheibe angebracht werden.
Die Kennzeichnungspflicht für Taxen in dieser Form ist Länder- und Stadtabhängig und nicht überall in Deutschland Pflicht.
Taxen, die bereits einen Fahrgast befördern oder derzeit nicht im Dienst sind erkennen Sie daran, dass die Beleuchtung des Taxischildes auf dem Dach ausgeschaltet ist.
Es gibt rund 150 Taxiplätze in FFM, unter anderem vor dem Hauptbahnhof, der Messe oder dem Frankfurter Flughafen. Taxi Halteplätze erkennen sie an den gelben Säulen.
Ja, in Deutschland und Frankfurt ist es erlaubt ein Taxi aus dem fließenden Verkehr heranzuwinken. Solange dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Verbote missachtet werden, darf der Taxifahrer den Fahrbahnrand anfahren um Kunden das Einsteigen zu ermöglichen.
Frankfurter Taxiunternehmer und Fahrer sind an die Tarifordnung der Stadt Frankfurt gebunden. Die Fahrpreise berechnen sich über die gefahrenen Kilometer, die Tageszeit und für mehr als vier Fahrgäste eine Zuschlagszahlung. Die Tarife müssen in einer Kurzfassung gut sichtbar für den Fahrgast in den Taxis angebracht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Kunden, Taxi Tarife.
Nein, Sie dürfen sich das Taxi frei auswählen, in dem Sie befördert werden möchten. Nichtraucherfahrzeuge und ServiceTaxis sind beispielsweise durch einen Aufkleber auf dem Fahrzeug, bzw. den Fahrzeugscheiben gekennzeichnet. In diesen Fahrzeugen darf auch der Fahrer nicht rauchen. Taxen, welche Kredit- und EC-Karten akzeptieren, haben in einem der hinteren Fahrzeugfenster Aufkleber mit Kredit- und EC-Karten Symbolen.
Das erste Fahrzeug in der Reihe wartet allerdings in der Regel am längsten auf einen Fahrgast.
Ja, in Frankfurt gibt es einige Taxen, die Kindersitze an Bord haben. Weisen Sie bei Ihrer Taxibestellung darauf hin, dass Sie Kinder mitnehmen, die einen Kindersitz benötigen.
Laut Straßen Verkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder unter einer Körpergröße von 1,50 Metern nur auf Kindersitzen befördert werden. Taxifahrer sind jedoch nicht dazu verpflichtet Kindersitze mitzuführen. Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn ein Taxifahrer Sie bittet ein anderes Taxi zu nutzen, da er keinen Kindersitz an Bord hat. Babywiegen und Sitze für Kleinkinder unter 15kg, müssen von den Eltern selbst mitgebracht werden.
Trinkgeld ist in Deutschland eine freiwillige Zahlung für guten bis sehr guten Service. Das gilt auch für das Taxigewerbe. Trinkgelder sind kein Tarifbestandteil. Trotzdem freut sich jeder Taxifahrer über ein dem Service entsprechndes Trinkgeld. Bei Zahlungen mit Kredit- oder EC- Karte ist es möglich ein Trinkgeld über die Karte abzurechnen.
Ja. Auch im öffentlichen Personennahverkehr gelten die Vorgaben der Straßen Verkehrsordnung (StVO) in Deutschland. Hiernach besteht für alle Mitfahrer und Fahrer in einem Fahrzeug, also auch Taxi, Gurtpflicht.
Taxifahrer sind dazu verpflichtet Verlorenes oder Vergessenes bei den zuständigen Fundbüros und Ordnungsämtern abzugeben. Weitere Informationen hierzu finden sie unter Kunden, Verlorenes und Vergessenes.
Das Ansprechen und Anlocken von Fahrgästen durch den Taxifahrer um einen Fahrauftrag zu erhalten ist laut Taxenordnung der Stadt Frankfurt am Main verboten.
Nein, Unhöflichkeit müssen Sie und sollten Sie sich nicht gefallen lassen! Das Frankfurter Taxigewerbe möchte seinen Kunden den besten Service bieten. Leider gibt es auch bei uns einige wenige schwarze Schafe. Um diese zu finden melden Sie unfreundliche Fahrer und andere Beschwerden bitte an den Beschwerdeprüfungsausschuss der TAXI FRANKFURT eG. Weiter Informationen hierzu finden Sie unter Kunden, Beschwerden.
Nicht immer, aber immer häufiger. Leider gibt es noch einige Taxen unter den rund 1700 Taxen in Frankfurt, in denen Sie nicht bargeldos bezahlen können, die keine Kunden, Kredit- oder EC- Karten akzeptieren. Ob Sie in einer Taxe bargeldlos bezahlen können, erkennen Sie an den Aufklebern mit Visa, EC oder Kreditkartensymbol auf der rechten hinteren Fahrzeugtür. Sie haben aßerdem die Möglichkeit bei Ihrer Taxibestellung den Fahrzeugwunsch Kredit- oder Kundenkarte anzugeben.
Nein, laut BOKraft hat der Fahrgast selbst dafür Sorge zu tragen, dass seine Gepäckstücke "so untergebracht und beaufsichtigt sind, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs durch sie nicht gefährdet [...] werden können." Dies gilt auch für die Mitnahme von Tieren. Unsere Taxifahrer helfen Ihnen jedoch, soweit möglich, gerne beim be- und entladen Ihres Gepäcks.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind nach Taxenordnung der Stadt Frankfurt immer vom Taxifahrer mitzunehmen. Es liegt im Ermessen des Taxifahrers ob er abgesehen von Blindenführhunden, andere Tiere mitnimmt.
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